Terrassenüberdachung

Eine Terassenüberdachung bietet Ihnen einige Vorteile

Terrassenüberdachungen aus Holz werden in letzter Zeit immer beliebter, dabei haben Sie eine enorm lange Tradition. Die Idee, eine Terrasse durch Holzkonstruktionen vor Regen oder auch Sonne zu schützen, wurde bereits vor einigen Jahrzehnten etwa in Gartenhäusern oder Bungalows umgesetzt. Dann folgte der Trend bei Häusern oder sogar Wohnungen.
 
Ein Terrassendach zieht am bestehenden Objekt nicht zwingend große bauliche Veränderungen nach sich; Vielmehr kann es in den bestehenden Bau integriert werden. Eine Terrassenüberdachung kann so geplant werden, das sie sich dem Gebäude anpasst; und so entscheiden sich auch noch viele Besitzer älterer Häuser für einen Bau des praktischen Terrassenschutzes. 
 
Jede Menge Auswahl für Ihre persönlich optimale Terrassenüberdachung haben Sie im Sortiment des Onlineshops von Holzhandel Stefan.

Ein Terrassendach bietet viele Vorteile

  • Eine Überdachung der Terrasse schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Gartenmöbel und den Terrassenboden vor den unterschiedlichen Witterungen.
  • Das Terrassendach spendet Schatten – nicht ur für die Gäste auf der Terrasse, sondern auch für die angrenzenden Räume des Hauses bzw. der Wohnung.
  • Eine Terrassenüberdachung hält warm: Da sich unter dem Dach warme Luft staut, können Sie gerade im Herbst und Frühjahr länger draußen sitzen bleiben.
  • Terrassenüberdachungen schenken mehr Privatsphäre: Neugierige Blicke der Nachbarn aus höher gelegenen Wohnungen werden ausgesperrt. Sie sitzen nicht mehr auf dem Präsentierteller, sondern viel mehr sichtgeschützt.
  • Eine Terrassenüberdachung aus Holz, die sie leicht und günstig auch selbst bauen können, schützt Ihre Fassade und auch große Fensterflächen – das heißt: Weniger putzen!

Rechtliches: Brauch ich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ob sie für Ihre individuelle Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung brauchen, hängt von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich kann man diese Frage mit "Ja" beantworten.
 
Zuständig für die Genehmigung ist das Bauamt.
Bevor sie also mit der Errichtung einer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen Bauamt in Kontakt treten, um den Sachverhalt genau zu klären. Denn die Richtlinien diesbezüglich sind nicht landesweit, sondern auf Ebene der Bundesländer oder gar der Gemeinden unterschiedlich geregelt.
Darum kann es unter Umständen sogar so sein, dass Ihr Bekannter im Nachbardorf für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung einholen muss, während in Ihrer Gemeinde dafür überhaupt keine Meldung erforderlich ist.
 
Dennoch handelt es sich bei einem solchen Vorgehen um eine Umbau - beziehungsweise Ausbaumaßnahme an einem Gebäude, was es eben notwendig macht, sich im Vorfeld mit der Behörde in Verbindung zu setzen.
 
Ob ein Dach aus Stahl und Glas, Holz oder Aluminum besteht, spielt bezüglich der Baugenehmigung überhaut keine Rolle; Jedoch kann das Ausmaß, also die Grösse des geplanten Projekts, sehr wohl von Bedeutung sein.

Also Achtung!

Errichten Sie wissentlich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung, wenn eine solche denn in Ihrem Fall erforderlich ist, dann machen Sie sich strafbar und riskieren nicht nur eine behördliche Buße, sondern womöglich auch eine Auflage. Diese könnte Sie dann dazu zwingen, den Bau wieder rückgängig zu machen; Oder sogar, wenn er schon vollendet ist, komplett abzubrechen.